Aloe cameronii var. cameronii (Hemsley 1903)

 
 
Aloe cameronii var. cameronii
 
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Beschreibung:

 

Synonyme: keine;
Heimat: Zentr. + südl. Malawi, Mosambique, Sambia und Zimbabwe; oft auf Granitfelsen, in 675m-2070m Höhe;
Wuchsform: meist reich basal verzweigend und so große Gruppen bildend, fast immer stammbildend (selten ohne), dieser aufrecht oder niederliegend, bis 1,5m hoch / lang und bis 4cm im Durchmesser; Blätter (dunkel-)grün, insb. im Winter intensiv rötlich überlaufen, schräg aufrecht bis ausgebreitet, gerade oder nach unten gebogen, dreieckig oder lanzettlich, schmal, die Ränder alle 1cm-1,5cm mit bräunlichen, stechenden, bis zu 4mm großen Randzähnen besetzt, bis 50cm lang und bis 7cm breit; Rosetten mäßig bis recht dicht (die Blätter verteilen sich auf den oberen 30cm-50cm des Stammes), bis ca. 80cm im Durchmesser;
Infloreszenz: mit 2-3 Zweigen, oft 2 bis 3 Blütenstände zugleich erscheinend, aufrecht, bis 90cm hoch; Trauben zylindrisch, leicht zugespitzt, mäßig bis recht dicht, bis 15cm lang und bis 8cm im Durchmesser;
Blüte: leuchtend rot, zylindrisch bis leicht keulenförmig, bis 4,5cm lang; häufig stehen die Knospen zunächst waagrecht und sinken erst kurz vor dem Erblühen herab; an den Standorten in Malawi reicht die Blütezeit von April bis in den August;
Bemerkungen: Neben der Typvarietät werden derzeit zwei weitere Varietäten anerkannt: aus Zimbabwe die meist einzeln wachsende und gelblich bis orange blühende var. bondana, sowie aus Malawi die niedriger bleibende, ansonsten jedoch sehr ähnliche var. dedzana. Da Aloe cameronii eine sehr variable Art ist, ist es fraglich, ob die Beibehaltung der beiden Varietäten (besonders var. dedzana) berechtigt ist. Zumindest in Malawi scheint die Art zunehmend von ihren natürlichen Standorten zu verschwinden. Allerdings ist sie dort eine beliebte Gartenpflanze, weshalb zumindest auf diesem Weg ihr Fortbestand gesichert zu sein scheint.
Literatur: S. Carter et al. (2011), S. 575 f.; U. Eggli (Hrsg.) (2001), S. 121; S. S. Lane (2004), S. 8 ff. (Abb. S. 12 f. + S. 16);